Für Brunnenbohrungen ist jetzt grundsätzlich ein Antrag auf Genehmigung erforderlich
Bis vor Kurzem reichte bei vielen unteren Wasserbehörden in Baden-Württemberg eine Anzeige der beabsichtigten Brunnenbohrung für den Gartenbrunnen eines Einfamilienhauses noch aus. Damit ist nun Schluß. Eine Bohrung in den Grundwasserbereich ist nunmehr grundsätzlich genehmigungspflichtig und damit an ein formelles Genehmigungsverfahren geknüpft. Das vereinfachte „Anzeigeverfahren“ ist weggefallen. Die private Brunnenbohrung ist damit etwas komplizierter und das Genehmigungsverfahren natürlich teurer und aufwendiger geworden.
Eine erfreuliche Ausnahme gibt es im Bereich Berlin. Laut Merkblatt der Seenatsverwaltung Berlin ist die Brunnenbohrung zur Gartenbewässerung bis zu einer Bohrtiefe von 15 Metern nur anzeigepflichtig. Erfolgt nach einer festgelegten Zeitspanne keine Reaktion des Amtes, gilt das Bohrverfahren als genehmigt und Du kannst loslegen.
Übersteigt die Bohrtiefe allerdings 15 Meter, muss die Bohrung förmlich genehmigt und von einem zertifizierten Profibohrer durchgeführt werden. Merkblatt der Senatsverwaltung Berlin
Genehmigungsverfahren für Selberbauer kann schwierig werden.
Während das neue Genehmigungsverfahren beim Fachbereich Baurecht und Umwelt der Stadt Mannheim noch recht moderat abläuft, (Gebühr für die Genehmigung derzeit 250 Euro, Stand März 2018) kann das für den Selberbohrer im Bereich des Landratsamtes Karlsruhe schon recht schwierig werden, da wiehert nämlich der Amtschimmel ganz schön laut.
Dort verlangt man nämlich, dass die dem Genehmigungsantrag für einen Gartenbrunnen beizufügenden Unterlagen, Pläne und Zeichnungen von einem dazu befähigten Sachverständigen angefertigt und unterschrieben sein müssen.
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In Mannheim müssen die Planungsunterlagen und Bohrzeichnungen natürlich auch sachgerecht und vollständig sein, wer diese aber angefertigt hat, ist dem Mannheimer Amt (noch) egal.
Der Neueste Stand der Dinge ist wohl der, dass grundsätzlich ein Genehmigungsverfahren erforderlich ist, weil die Bohrung in Grundwasserbereiche jetzt grundsätzlich geprüft werden soll. Die Grundwassernutzung zur Gartenbewässerung in Einfamiliengärten ist dagegen weiterhin genehmigungsfrei.
Man begründet die Änderung bezüglich der eigentlichen Brunnenbohrung mit einer Verschlechterung der Gefahrenlage durch sehr viele mit Altlasten behaftete Grundstücke. Man müsse einfach jetzt genauer hinschauen, dass die Bohrungen auch fachgerecht mit zugelassenem Brunnenrohr ausgeführt werden und Verunreinigungen der verschiedenen Grundwasser führenden Schichten ausgeschlossen werden können, was sicherlich nachvollziehbar ist. Fast alle Unteren Wasserbehörden verbieten das Anbohren des zweiten Grundwasserträgers, bzw das Durchbohren der oberen Sperrschicht zum 2 Grundwasserträger. Dieser ist im Umkreis von Mannheim bei einer Tiefe unter Geländekante von 20 bis 28 Meter zu vermuten. Bzw. sie verlangen dazu bei einer Genehmigung auch die Durchführung durch einen Fachbetrieb, und das ist auch gut so.
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Schwer zu beurteilen, ob das alles wirklich sachliche Gründe hat oder auf die allgemeine Eurobürokratie zurückzuführen ist. Freuen über diese „Neuerung“ werden sich sicher die Fachfirmen für Brunnenbau, die sich durch diese Angleichung an das Elektro- und Sanitärhandwerk schon lange praktizierte Verfahrensweise sicher mehr Aufträge erhoffen. Wer also gerade jetzt, wo wieder ein heißer und regenarmer Sommer stattfindet einen eigenen Brunnen bohren möchte, tut gut daran sich mit seinem Antrag zu beeilen. Viele Zuschriften aus Hessen berichten von ähnlich bürgerunfreundlichen Verfahrensweisen. Zusätzlich muss man sich in Hessen dann auch noch in vielen Gemeinden von dem Anschlusszwang ans öffentliche Versorgungsnetz befreien lassen. Diese Befreiung wird ausschließlich für die Gartenbewässerung meist noch erteilt. Es muss jedoch damit gerechnet werden, dass dem privaten Brunnenbohrer immer mehr Steine in den Weg gelegt werden, je mehr Anträge gestellt werden.
Das Bohren eines eigenen Brunnens beschreibt „Brunnen bohren – Das Handbuch“ sehr ausführlich und Schritt für Schritt, sodass am Ende der Lektüre eine sichere Entscheidung möglich ist, ob „Selberbohren“ Sinn macht
„Brunnen bohren Das Handbuch“
Inhalt des Ratgebers ist unter Anderem auch die ausführliche Beschreibung aller für den Brunnenbau erforderlichen Spezialwerkzeuge, Brunnenbauzubehör, Pumpen, Brunnenrohr und sonstigem Installationsmaterial. Aufgrund dieser sehr detaillierten Beschreibungen kann man dann auch das Angebot des Brunnenbauers in allen Punkten richtig beurteilen und einordnen.

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